Strafe gegen Autovermietung
Ein tschechische Autovermietung wurde zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Kronen verurteilt.
Das Unternehmen hat Kunden nicht über die Datenverarbeitung informiert, so wurden beispielsweise GPS-Tracker in den Fahrzeugen installiert ohne diesbezüglich zu informieren. Die Kunden mussten somit weder Zweck noch Speicherdauer der Bewegungsdaten und waren somit auch in ihren Betroffenenrechten eingeschränkt.
Mit easyGDPR können Sie ihre Datenerfassung rechtskonform dokumentieren und somit bei Kontrollen durch die Datenschutzbehörde, aber auch als Information für Ihre Kunden vorweisen. Das einfache Online-Werkzeug kann über unseren Shop bestellt werden.
Entscheidungsdatum:
04.02.2019
Land:
Tschechien
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 1,200,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Quelle:
Entscheidung der tschechischen Datenschutzbehörde (tschechisch)