Strafe gegen bulgarische Bank
Eine Bank rief einen Kunden an um sich wegen unbezahlter Rechnungen zu erkundigen. Allerdings betrafen diese den Nachbarn des Angerufenen. Verärgert über diesen Anruf wollte der Betroffene von seinem Recht auf Vergessenwerden (Right to be forgotten) gebrauch machen. Das Geldinstitut reagierte allerdings nicht auf dessen Anfrage, weshalb dieser ein Beschwerdeverfahren bei der bulgarischen Datenschutzbehörde eröffnete.
Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass der Anruf ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung war. Daten dürfen nur für den eigentlichen Zweck der Erfassung verwendet werden. Da der Kunde einen Konsumkredit bei der Bank hatte, war eine Nachfrage über den finanziellen Status seines Nachbarns unzulässig. Daher wurde das Institut zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Lew (ca. 500€) verurteilt.
Entscheidungsdatum:
04.12.2018
Land:
Bulgarien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteilung der bulgarischen Datenschutzbehörde (bulgarisch)