Strafe gegen bulgarische Beratungsfirma
Der Insasse einer staatlichen Haftanstalt beschwerde sich bei der bulgarischen Aufsichtsbehörde, da ein Unternehmen einen Arbeitsvertrag gefälscht haben soll. Der Vertrag soll zwischen dem Betroffenen und der Firma abgeschlossen worden sein, obwohl dieser seit 2003 durchgehend im Gefängnis befindet und daher gar keine Möglichkeit hatte einen Vertrag abzuschließen.
Die Datenschutzbehörde untersuchte den Vorfall. Die mehrfache Bitte um Stellungnahme wurde vom Unternehmen ignoriert. Da die Argumentation des Betroffenen schlüssig war und die beklagte Firma keine Stellungnahme abgab, obwohl die DSGVO eine Mitwirkung an Untersuchungen explizit vorsieht (siehe DSGVO Artikel 31), wurde das Unternehmen zur Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Lew verurteilt (entspricht ca. € 5000,-).
Entscheidungsdatum:
26.03.2019
Land:
Bulgarien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 5,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteilung der bulgarischen Datenschutzbehörde (bulgarisch)