Strafe gegen Computer-Versandhandel
Das Unternehmen hat über mehrer Jahre hinweg seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unerlaubterweise einer Videoüberwachung unterzogen. Dabei wurden Arbeitsräume, Lager, Verkaufsräume und Aufenthaltsbereiche erfasst. Weiters wurden die Aufnahmen teilweise bis zu 60 Tage lang gespeichert.
Auch Kunden wurden in den Verkaufsräumen videoüberwacht, was der Datenschutzbehörde ebenfalls missfiel.
Entscheidungsdatum:
08.01.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 10,400,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Pressemitteilung Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachen