Strafe gegen die Untersuchungskommission gegen Kindsmissbrauch
Die unabhängige Untersuchungskommission gegen Kindsmissbrauch hat eine E-Mail an 70 Missbrauchsopfer gesendet, wobei ein Empfänger die weiteren Adressaten nicht sehen konnten, da das BCC (Blind Copy) Feld verwendet wurde. In diese Nachricht hatte sich ein Fehler eingeschlichen, in der korrigierten E-Mail wurden die Empfänger jedoch im „To“-Feld eingetragen, womit jeder Empfänger alle weiteren Addressaten sehen konnte.
Entscheidungsdatum:
05.07.2018
Land:
Großbritannien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
70
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 230,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
Unbekannt
Quelle:
Mitteilung der britischen Datenschutzbehörde ICO (englisch)