Strafe gegen Handelsplattform
Eine zypriotische Handelsplattform Skroutz.com.cy wurde zur Zahlung von € 3.400,- verurteilt, nachdem sich mehrere Personen beschwert hatten, unaufgefordert Marketing-Emails von disem Unternehmen zu erhalten.
Die lokale Datenschutzbehörde überprüfte den Fall und stellte fest, dass selbst nach Klicken der „Abmelden“-Schaltfläche am Ende der Nachricht weiterhin Emails versendet wurden. Im Zuge der Untersuchung forderte die Behörde Belege an, warum die Plattform Nachrichten an die Betroffenen sendet. Nur in einem von insgesamt sechs Fällen konnte belegt werden, dass diese Person vorher Produkte über die Plattform erworben hat. Erklärungen für die restlichen fünf Betroffenen blieb das Unternehmen schuldig. Desweiteren führte das Unternehmen aus, dass aufgrund eines Wechsels des Newsletter-Dienstleisters auch weiterhin Nachrichten an bereits abgemeldete Personen versendet wurden. Dies sei ein einmaliges Vergehen und würde nicht mehr vorkommen.
Die Datenschutzbehörde schenkte der Aussage der Plattform wenig glauben und verhängte ein entsprechendes Bußgeld. Ein entsprechender Bericht inklusive namentlicher Nennung des Unternehmens wurde zudem auf der Webseite der Behörde veröffentlicht.
Daher muss das Unternehmen auch mit schlechter Presse rechnen. Neben Zypern veröffentlichen beispielsweise auch Großbritannien und Rumänien die Namen der bestraften Firmen bzw. Privatpersonen. Unternehmer sollten daher unbedingt auf die Einhaltung der DSGVO achten, damit Kunden weiterhin Vertrauen haben. Ein einfacher Weg die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen ist easyGDPR. Dieses Online-Werkzeug ermöglicht die Erstellung des verpflichtenden Verfahrensverzeichnis per Mausklick. Gleichzeitig prüft easyGDPR ob Ihre Datenverarbeitung der Stand der Technik entspricht und ob die Erfassung eine rechtliche Grundlage hat.
Entscheidungsdatum:
28.03.2019
Land:
Zypern
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
6
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 3,400,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Entscheidung der zyprischen Datenschutzbehörde (zypriotisch)