Strafe gegen öffentliches Versorgungsunternehmen
Ein ehemaliger Mitarbeiter eines öffentlichen Versorgungsunternehmens bat um Zusendung der Lohnzettel, da er diese für das Finanzamt benötigte. Der ehemalige Arbeitgeber stellte diese Lohnzettel mehrfach falsch aus. Aufgrund der Versäumnisse musste der Betroffene einen Einkommensbescheid falsch beim Finanzamt abgeben. Der Betroffene legte anschließend Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, da das Unternehmen der Pflicht zur Berichtigung (siehe DSGVO Artikel 16) nicht nachgekommen war.
Die Behörde prüfte den Sachverhalt und stellte einen Verstoß gegen die DSGVO fest. Daher wurde eine Geldstrafe von 5.000 tschechischer Kronen verhängt. Zusätzlich musste das Unternehmen noch die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 CZK enrichten.
Entscheidungsdatum:
06.05.2019
Land:
Tschechien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 230,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
16. Recht auf Berichtigung
Quelle:
Entscheidung der tschechischen Datenschutzbehörde (tschechisch)