Strafe gegen Privatperson
Eine Privatperson aus Sachsen-Anhalt (Deutschland) verschickte E-Mails an ca. 160 Personen, dabei wurden die Empfänger nicht in das Feld BCC sondern CC eingetragen, wodurch jeder Empfänger alle weiteren Nachrichten-Empfänger einsehen konnte. Laut Medienberichten hat der Beschuldigte sein Verhalten nach Festsetzung der Strafe nicht geändert und sendet weiterhin täglich hunderte E-Mails an offene Verteiler. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose, droht daher mit weiteren Maßnahmen.
Entscheidungsdatum:
13.02.2019
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
160
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 2,628,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
17. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteldeutsche Zeitung