Strafe gegen Telekommunikationsfirma sowie deren Geschäftsführer
Ein bulgarischer Bürger wurde von einem Telekommunikationsunternehmer gemahnt, die offenen Rechnungen zu begleichen. Der Betroffene antworte der Firma, dass er keinen Vertrag abgeschlossen habe und der Vertrag wohl von einem Betrüger abgeschlossen wurde, der offenbar auch die Unterschrift gefälscht hat.
Trotzdem hat der Telekommunikationsanbieter die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergereicht, welche somit auch in den Besitz der personenbezogenen Daten des Betroffenen gekommen ist. Die Privatperson legte daher wegen illegaler Datenweitergabe eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, welcher stattgegeben wurde.
Das Unternehmen musste ca. € 5.000,- Strafe bezahlen, aber auch der Geschäftsführer wurde in Haftung genommen und musste ebenfalls € 5.000,- bezahlen.
Entscheidungsdatum:
03.09.2019
Land:
Bulgarien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 10,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
44. Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht der bulgarischen Datenschutzbehörde