Strafe gegen True Vision Productions
True Vision Productions produziert Sendungen für diverse TV-Anstalten. Für eine Reportage über Totgeburten hat das Unternehmen Überwachungskameras in Untersuchungszimmern einer Klinik angebracht. Der Klinikbetreiber hat dieser Maßnahme zugestimmt. Die Patienten wurden über Aushänge und Informationsblätter im Wartebereich informiert, es erfolgte aber keine persönliche Aufklärung über die Filmaufnahmen.
Die Filmaufnahmen wurden in folgenden Fällen gelöscht:
- der Patient hatte keine Totgeburt
- der Patient hat keine nachträgliche Zustimmung zur Veröffentlichung der Aufnahmen gegeben
Die britische Datenschutzkommission bemängelte, dass das Filmen ohne expliziter Zustimmung erfolgte sowie es keine Möglichkeit gab die Aufnahmen zu stoppen, wenn ein Patient die Kameras wahrgenommen hat und dem Filmen nicht zugestimmt hat.
Entscheidungsdatum:
10.04.2019
Land:
Großbritannien
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
1990
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 140,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
18. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
21. Widerspruchsrecht
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteilung der britischen Datenschutzbehörde ICO (englisch)