Strafe gegen Wettlokal
Ein Wettlokal filmte mit einer Videoüberwachungsanlage auch den öffentlichen Bereich. Laut österreichischem Datenschutzrecht bedarf eine Videoüberwachung einer amtlichen Genehmigung. Das Unternehmen keine Genehmigung, weshalb die Datenschutzbehörde diese Geldstrafe verhängte. Weiters war die Speicherdauer zu lange und die Videoüberwachung nicht gekennzeichnet.
Entscheidungsdatum:
12.09.2018
Land:
Österreich
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 5,280,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
Unbekannt