Strafe nach Verstoß gegen Zweckbindungsgrundsatz
Daten dürfen nur für jenen Zweck verwendet werden, für welchen diese gesammelt wurden. Genau gegen diesen Grundsatz hat ein bulgarisches Unternehmen verstoßen und musste daher eine Geldstrafe von ca. € 5.000,- bezahlen.
Entscheidungsdatum:
23.07.2019
Land:
Bulgarien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 5,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteilung der bulgarischen Datenschutzbehörde (bulgarisch)