Strafe nach verweigerter Datenauskunft
Ein tschechisches Unternehmen muss eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Kronen bezahlen, da diese die DSGVO Betroffenenrechte missachtete. Laut Datenschutz-Grundverordnung hat jede Privatperson das Recht zu erfahren, wie ein Unternehmen bzw. eine Organisation die eigenen personenbezogenen Daten verarbeitet (siehe DSGVO Artikel 15). Neben dem Auskunftsrecht sind noch weitere Rechte vorgesehen, mehr Informationen erhalten Sie hier.
Im vorliegenden Fall leitete die Behörde nach Beschwerde eine Untersuchung ein. Für Unternehmen werden damit die Betroffenenrechte immer mehr zu einem kritischen Thema beim Datenschutz. So wurden europaweit bereits mehrfach Strafen diesbezüglich ausgesprochen (siehe Ungarn oder Bulgarien)
Für große Firmen ist daher die automatisierte Beantwortung von Betroffenenanfragen essentiell um nicht zu riskieren, dass unzählige Beschwerden bei den Datenschutzbehörden einlangen, die jeweils mit einer Geldstrafe ändern. Mehr Informationen finden Sie unter easyGDPR Betroffenenanfragen automatisieren
Entscheidungsdatum:
26.02.2019
Land:
Tschechien
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 770,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
15. Auskunftsrecht der betroffenen Person
Quelle:
Entscheidung der tschechischen Datenschutzbehörde (tschechisch)