Strafe wegen Facebook-Beiträgen
Ein tschechischer Arbeitgeber wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Kronen verurteilt, nachdem sich ein ehemaliger Mitarbeiter bei der Datenschutzbehörde beschwert hatte. Grund der Beschwerde war, dass das Unternehmen Foto-Beiträge mit Vor- und Zunamen des Betroffenen veröffentlicht hatte und nicht entfernte als der ehemalige Mitarbeiter mehrfach darum gebeten hat.
Das Unternehmen hat somit das Recht auf Löschung bzw. Einschränkung missachtet.
Entscheidungsdatum:
10.01.2019
Land:
Tschechien
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 400,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
17. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
18. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Entscheidung der tschechischen Datenschutzbehörde UOOU (tschechisch)