Strafe wegen fehlender Aktenschredderung
Eine tschechische Firma muss eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Kronen sowie 1.000 Kronen Verfahrenskosten bezahlen, da personenbezogene Daten nicht ausreichend geschützt wurden.
Das Unternehmen entsorgte Leihverträge von ca. 300 Klienten in ein öffentlichen Mülltonne. Die Verträge enthielten unter anderem Vor- und Nachnamen, Sozialversicherungsnummer, Ausweisnummer, Wohnanschrift, Telefonnummer sowie Kreditinformationen.
Nach Ansicht der Behörde hätten die Daten vor der Entsorgung unkenntlich gemacht werden müssen (Aktenschredder bzw. schwärzen), was das Unternehmen jedoch unterlassen hat. Daher wurde die oben genannte Geldstrafe ausgesprochen.
Entscheidungsdatum:
04.02.2019
Land:
Tschechien
Art des Verstoßes:
technische Mängel
Betroffene Datensätze:
300
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 1,200,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Quelle:
Entscheidung der tschechischen Datenschutzbehörde (tschechisch)