Strafe wegen irrtümlicher Veröffentlichung von Gesundheitsdaten
Der Datenschutzbeauftragte des deutschen Bundeslands Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, bestätigte in einem Interview, dass neben der Geldstrafe gegen knuddels.de auch ein zweites, empfindliches Bußgeld gegen ein Unternehmen verhängt wurde. Aufgrund fehlender interner Kontrollmechanismen wurden Gesundheitsdaten irrtümlich im Internet veröffentlicht. Weitere Details sind leider nicht bekannt.
Quelle:
Entscheidungsdatum:
12.01.2019
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
technische Mängel
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 80,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
25. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Quelle:
Esslinger Zeitung