Strafe wegen verweigerter Datenauskunft
Ein Arbeitnehmer hatte eine Datenauskunft (siehe Betroffenenrechte) von seinem Arbeitgeber, einem Krankenhaus, verlangt. Dafür sendete er einen eingeschriebenen Brief an das Unternehmen. Die Firma ignorierte die Anfrage jedoch.
Nachdem der Betroffene Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt hatte, gab das Krankenhaus eine Stellungnahme ab. Einen Antrag auf Datenauskunft war dem Schreiben nicht beigefügt gewesen. An der mündlichen Verhandlung nahm das Krankenhaus, im Gegensatz zum Betroffenen, nicht teil.
Die Datenschutzbehörde schloss das Verfahren und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Lew (ca. € 500,-) gegen das Unternehmen.
Entscheidungsdatum:
22.02.2019
Land:
Bulgarien
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
15. Auskunftsrecht der betroffenen Person
Quelle:
Mitteilung der bulgarischen Datenschutzbehörde (bulgarisch)