Strafe wegen verweigerter Datenauskunft
Eine Firma in Ungarn verweigerte einer Privatpersonen Informationen über dessen gespeicherte personenbezogene Daten. Weiters forderte diese die Herausgabe eines Überwachungsvideos an, da dieses in einem Rechtsstreit helfen würde. Auch dieses Begehren wurde von dem Unternehmen abgelehnt, mit der Begründung, dass dieses im gegenständlichen Rechtsstreit nicht helfen würde.
Die ungarische Datenschutzbehörde NAIH verhängte draufhin eine Geldstrafe von einer Millionen ungarischer Forint (ca. € 3.200,-) und begründete die Strafhöhe mit folgenden Umständen:
- die Art des Vergehens
- mit der Tatsache, dass die Daten anschließend gelöscht und nicht wiederhergestellt werden konnten
- es war das erste Datenschutz-Vergehen des Unternehmens
- die Videoüberwachung war grundsätzlich schon unzulässig
Der Umsatz im Vorjahr betrug ca. 15.3 Millionen Forint (ca. € 50.000,-), womit die Strafe 6.5% des Jahresumsatzes beträgt. Die DSGVO sieht Strafen bis 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes ODER 20 Millionen Euro vor, je nachdem welcher Betrag höher ist (siehe DSGVO Artikel 83).
Entscheidungsdatum:
06.03.2019
Land:
Ungarn
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 3,200,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
15. Auskunftsrecht der betroffenen Person
31. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
83. Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Quelle:
Artikel in CMS Lawnow (englisch)