Strafe wegen Videoüberwachung in Schwimmbad
Der Betreiber ließ das Schwimmbad dauerhaft videoüberwachen. Auch im Badebereich wurden die Gäste gefilmt, nicht jedoch im Umkleidebereich. Die Wartung der Videoüberwachungsanlage wurde durch eine externe Firma vorgenommen. Für diesen Vorgang wurde jedoch kein Datenverarbeitungsvertrag geschlossen. Weiters hat der Schwimmbad-Betreiber trotz Verpflichtung keinen Datenschutzbeauftragten bennant. Der Landes-Datenschutzbeauftragte Brandenburg verhängte daher ein Bußgeld in Höhe von € 12.000,-
Die Geldstrafe wurde 2019 verhängt, jedoch erst im Jahr 2020 veröffentlicht.
Entscheidungsdatum:
24.03.2020
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 12,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
28. Auftragsverarbeiter
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung