Übermäßige Verarbeitung von Besucherdaten
Das Freibadbetreiberunternehmen erhielt von der Datenschutzbehörde Brandenburg eine Geldstrafe in Höhe von fünf Stellen. Derjenige, der für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, hat im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie eine größere Menge an Besucherdaten verarbeitet, als gesetzlich für die Zwecke der Kontaktnachverfolgung erforderlich ist.
Entscheidungsdatum:
31.12.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 10,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Jahresbericht