Übermittlung von Kundendaten trotz Widerspruch
Im Zuge der Ausgliederung der Heizenergiesparte eines großen Energieunternehmens wurde Kunden ein Recht auf Widerspruch zugestellt. Die Hamburger Datenschutzbehörde setze aus diesem Grund das Bußgeld an, da in mehreren Fällen Kundendaten an den Käufer der Heizenergiesparte weitergegeben wurden, obwohl der Kunde von seinem Widerspruchsrecht gebrauch gemacht hatte.
Als Ursache für diese unrechtmäßigen Übermittlungen, wurde ein Fehler in der Verarbeitung von Widersprüchen seitens eines Auftragsverarbeiters des Bußgeldempfängers.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Entscheidungsdatum:
16.06.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 12,500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht 2021 HmbBfDI