Unbewusster Aushang von personenbezogenen Daten bei Covid-19 Testzentrum
Nachdem ein Covid-19 Testzentrum, dem Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Vorfall meldete, bei dem ein Mitarbeiter ein Klebeetikett aus dem Müll holte, um die E-Mail-Adresse des Testzentrums aufzuschreiben und dieses dann aushängte, reagierte dieser darauf. Das Etikett wurde am Schaufenster des Zentrums angebracht, wo es für Dritte einsehbar war. Der Mitarbeiter bemerkte jedoch nicht, dass sich auf dem Etikett personenbezogene Daten befanden. Nach etwa 24 Stunden wurde das Etikett wieder entfernt.
Entscheidungsdatum:
31.12.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 1,800,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
33. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Jahresbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit