Unerlaubte Aufnahmen auf Toilettenanlage
Durch einen Hinweis der Landespolizeidirektion hat die Datenschutzbehörde festgestellt, dass der Betreiber einer öffentlichen Toilettenanlage eine verdeckt installierte Videokamera in einer der Toilettenkabinen betrieben hat. Die Kamera wurde an drei verschiedenen Tagen zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 31. Juli 2020 für neun bis zwölf Stunden genutzt und in verschiedenen Positionen aufgestellt. Der Aufnahmewinkel erfasste hauptsächlich den intimen Bereich der Betroffenen, aber auch den gesamten Körper einschließlich des Gesichts. Die betroffenen Personen wurden nicht über die Aufnahmen informiert, einschließlich einer minderjährigen Person.
Obwohl der Betreiber die Installation der Kamera mit einem „technischen Interesse“ begründete, gestand er ein, dass er den Ort der Aufnahme aufgrund eines „gewissen Reizes des Unerlaubten“ gewählt hatte. Die aufgenommenen Videos wurden gespeichert und nach der Einsichtnahme vom Bußgeldempfänger gelöscht.
Entscheidungsdatum:
25.04.2023
Land:
Österreich
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 25,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung