Unerlaubtes Filmen von Bauarbeitern, Nachbarn und Passanten
Eine Privatperson wurde von der Datenschutzbeauftragten mit einem Bußgeld belegt, da sie eine Überwachungskamera installiert hatte, die die Bautätigkeiten auf dem eigenen Grundstück, den Nachbarsgrundstücken und den öffentlichen Verkehrsraum erfasste. Diese Überwachung umfasste auch Mitarbeiter der Baufirma, Nachbarn und Passanten.
Entscheidungsdatum:
19.12.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 4,750,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutzund Transparenzbeauftragten