unerwünschte Werbecookies
Nach mehreren Beschwerden bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL über die Website lefigaro.fr, nahm diese die Ermittlungen auf. Dabei stellte die Behörde fest, dass beim Besuch der Website automatisch Cookies von Partnern von SOCIÉTÉ DU FIGARO aktiviert waren. Dies passierte ohne die Einwilligung des Nutzers. Die Meisten dieser Cookies wurden für Werbezwecke verwendet.
Die Behörde bewertet das als eine Verletzung der Pflicht, dafür zu Sorgen, dass vor dem Einsatz von Cookies die Zustimmung der Nutzer eingeholt und ihre Ablehnung respektiert wird.
Entscheidungsdatum:
29.07.2021
Land:
Frankreich
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 50,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
82. Haftung und Recht auf Schadenersatz
Quelle:
Bußgeldbescheid der CNIL