Unsachgemäße Entsorgungung von Kundendaten und unrechtmäßige Videoüberwachung
Nachdem die Datenschutzbehörde einen Hinweis auf unzulässige Datenverarbeitungen in einer Apotheke erhielt, wurden in dieser Untersuchungen durchgeführt. Bei den Untersuchungen wurden in einem Müllraum zahlreiche Unterlagen und Dokumente gefunden, welche personenbezogenen Daten der besonderen Kategorie beinhaltet haben. Der Müllraum in dem diese gelagert wurden, konnte von unberechtigten Personen leicht betreten werden. Infolge des erheblichen Verstoßes, wurde ein Bußgeld in Höhe von 6500 Euro bestimmt.
Desweiteren wurde im Laufe der Untersuchung, festgestellt, dass es in der Apotheke zur Videoüberwachung kommt, welche nicht Ausgeschildert wurde. Diese überwachte unter anderem die Bedienplätze der Arbeitnehmer*innen. Auf eine zusätzliche Geldbuße wurde im Rahmen einer Teileinstellung verzichtet.
Entscheidungsdatum:
31.12.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 6,500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten