Unternehmer veröffentlicht Daten von Beschäftigten
Ein Unternehmer wurde von der Datenschutzbeauftragten mit einem Bußgeld belegt, da er personenbezogene Daten seiner Beschäftigten im Internet veröffentlicht hatte.
Entscheidungsdatum:
20.06.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 200,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
Unbekannt
Quelle:
Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutzund Transparenzbeauftragten