Unternehmen verweigert Datenschutzbehörde Zutritt
Bei einer unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle verweigerte ein deutsches Unternehmen den Zugang zu seinen Geschäftsräumen. Daraufhin verhängte das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht ein Bußgeld in Höhe von 20.000 EUR. Nachdem der Beschuldigte Widerspruch gegen dieses Bußgeld eingelegt hat, wurde es auf 7.000 EUR herabgesetzt.
Entscheidungsdatum:
13.07.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Cooperation refused
Betroffene Datensätze:
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 7,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
58. Befugnisse
Quelle:
Tätigkeitsbericht des BayLDA