Unzulässige Einsicht in Grundbuch für Kaufangebot von Bauland 2
Nachdem ein unbekannter Bauunternehmer Kaufangebote für Grundstücke in einem Neubaugebiet unterbreitet hatte, verhängte der LfDI Baden-Württemberg ein Bußgeld. Dabei wurde den Grundstückseigentümern, auch auf Nachfrage hin, nicht mitgeteilt, woher ihre Daten stammen, besonders wie er zu ihrer Eigentümerstellung gelangt war.
Im Zuge der Untersuchung stellte sich heraus, dass der Bauunternehmer mit einem Vermessungsingenieur zusammengearbeitet hatte. Dieser hatte in 2 Fällen mehrere hunderte Grundstückseigentümer ohne deren Kenntnis identifiziert und an den Bauunternehmer weitergab. Das war möglich, da der Vermessungsingenieur Erlaubnis zur Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch im automatisierten Abrufverfahren hatte.
Der LfDI Baden-Württemberg verhängte auch gegen den Vermessungsingenieur ein Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR.
Entscheidungsdatum:
21.09.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 50,000,-