Unzulässige Einsicht in Grundbuch für Kaufangebot von Bauland
Im Rahmen seiner beruflichen Befugnis, hatte der Bußgeldempfänger Einsicht in das elektronische Grundbuch im automatisierten Abrufverfahren. Dabei identifizierte er in 2 Fällen mehrere hunderte Grundstückseigentümer ohne deren Kenntnis und gab die Informationen an einen nicht namentlich genannten Bauunternehmer weiter. Dieser kontaktierte daraufhin die Grundstückseigentümer um ihnen ein Kaufangebot anzubieten.
Der Bauunternehmer erhielt auch ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro, welches von der LfDI Baden-Württemberg verhängt wurde.
Entscheidungsdatum:
21.09.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 5,000,-