Unzulässige Videoüberwachung auf Firmengelände
Eine Firma mit Standorten in mehreren Standorten installierte ein Netz aus Überwachungskameras auf deren Firmengelände. Dabei wurden sowohl Bild- als auch Tonaufzeichnungen angefertigt und gespeichert. Auf Nachfrage erklärte die Unternehmensführung, dass diese Kameras mehreren Einsatzzwecken dienen. Sie sollten Vandalismus verhindern und bei Streitigkeiten als Beweismittel dienen. Daneben erklärte die Firma auch, dass diese einen positiven Effekt auf die Arbeitsleistung hätten.
Die Datenschutzbehörde nannte die Überwachung „exzessiv“ und war der Meinung, dass dies in keinem Verhältnis zum Einsatzzweck stünde. Vorallem die Tatsache, dass Ton- und Bildaufnahmen angefertigt wurden und diese auch noch gespeichert wurden störte die Behörde. Außerdem wurden die Betroffenen nicht über Art und Zweck der Datenverarbeitung informiert, was einen Verstoß gegen Paragraph 13 der Datenschutz-Grundverordnung darstellt.
Es verhängte eine Geldstrafe von € 5.000,- gegen das Unternehmen. Desweiteren wurde die Demontage der Überwachungsanlage angeordnet sowie die Löschung aller Aufzeichnungen.
Fazit
Videüberwachung war bereits vor Einführung der DSGVO ein heikles Thema. Klar ist, dass eine Überwachung einem definierten Zweck dienen muss und die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss. Andernfalls müssen Sie nicht nur mit einer Geldstrafe rechnen sondern auch mit einer vollständigen Demontage Ihrer Kameras. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Videoüberwachung den geltenden Vorschriften entspricht, dann nutzen Sie unsere easyGDPR Beratung. Unsere zertifizierten Datenschutzexperten beraten Sie gerne.
Entscheidungsdatum:
21.09.2018
Land:
Zypern
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 5,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Quelle:
Entscheidung der zyprischen Datenschutzbehörde (zypriotisch)