Unzureichende Datenschutzerklärung
Ein Besucher eines spanischen Online-Shops namens www.vidogrado.com legte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Grund dafür war eine lückenhafte Datenschutzerklärung. So enthielt diese beispielsweise keine Angaben zur Verarbeitung von personenbezogener Daten. Außerdem war keine Telefonnummer hinterlegt und die angegebene E-Mail-Adresse war ungültig.
Der Online-Shop Betreiber gestand seine Schuld ein worauf das Bußgeld von 10.000 EUR auf 6.000 EUR reduziert wurde
Entscheidungsdatum:
05.08.2021
Land:
Spanien
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 6,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Quelle:
Bußgeldbescheid der AEPD