Verweigerte Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde – Strafe
Das betroffene Unternehmen verweigerte die Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde, weshalb diese eine geldstrafe in Höhe von ca. € 500,- verhängte.
Entscheidungsdatum:
07.10.2019
Land:
Bulgarien
Art des Verstoßes:
Cooperation refused
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
Unbekannt
Quelle:
Tätigkeitsbericht der bulgarischen Datenschutzbehörde (bulgarisch)