Videoüberwachung ohne Kontaktdaten des Verantwortlichen
Einem spanischen Unternehmen wurde ein Bußgeld von der Datenschutzbehörde in der Höhe von 1.000 EUR verhängt. Grund dafür war das auf den Informationsplakaten zur durchgeführten Videoüberwachung keine Kontaktdaten des Verantwortlichen angegeben waren. Dies wurde als Verletzung der Informationspflicht bewertet.
Entscheidungsdatum:
09.08.2021
Land:
Spanien
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 1,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Quelle:
Bußgeldbeschied der AEPD"