Videoüberwachung von Mitarbeitern Kunden und Passanten
Ein Gastronom in Deutschland hatte in seinem Lokal Verhältnismäßig zu viele Videokameras installiert, welche während der Öffnungszeiten seine Kunden, Mitarbeiter und die Umgebung des Lokals unrechtmäßig erfasst. Des Weiteren konnte er diese umfangreiche Überwachung gegenüber der Datenschutzbehörde nicht begründen.
Entscheidungsdatum:
28.01.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 9,444,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht des unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland