Weigerung Daten zu löschen
Ein Covid-19 Testzentrum wurde mit einem Bußgeld vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten belegt, nachdem dieses betroffenen Personen konsequent das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten verweigert hatte. Selbst nach der Intervention des HmbBfDI und eines eingeleiteten Verwaltungsverfahrens änderte das Testzentrum sein Verhalten nicht. Anfragen und Aufforderungen wurden einfach ignoriert.
Entscheidungsdatum:
31.12.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Cooperation refused
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 1,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
17. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Quelle:
Jahresbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit