Zahnarzt verweigert Untersuchung
Ein Zahnarzt in Italien hat einen Anamnesebogen mit Fragen zu Infektionskrankheiten zur Bedingung für eine Untersuchung in seiner Praxis gemacht. Da der betroffene jedoch eine bestehende HIV-Infektion hat, verweigerte der Arzt ihm die Behandlung. Laut den italienischen Behörden ist das eine Verletzung der Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Transparenz. Des Weiteren ist eine Befragung in diesem Umfang für die zahnärztliche Behandlung nicht essenziell. Das bedeutete für die Zahnarztpraxis ein Bußgeld in der Höhe von 20.000 Euro.
Entscheidungsdatum:
10.06.2021
Land:
Italien
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 20,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Quelle:
Bußgeldbescheid der GPDP