• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
easy GDPR - we make compliance with GDPR easy

easyGDPR

We make implementing General Data Protection Regulation Easy

  • Home
  • Leistungen
    • Software
      • Quickcheck
      • easyGDPR lite
      • easyGDPR standard
      • Betroffenenanfragen
      • Sophos
    • IT Security
    • Netzwerk-Check
    • KMU DIGITAL 2.1
    • Beratungen
      • DSGVO
        • Beratung
        • Onlineberatung
      • Cybersecurity
    • Schulung
      • Datenschutz
      • Cybersecurity
  • Partner
    • Bonusprogramm
  • DSGVO
    • DSGVO News
    • FAQ
    • DSGVO Entscheidungen
    • DSGVO Strafen
    • DSGVO Gesetzestext
  • Shop
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Anmeldung Schulung
    • Newsletteranmeldung
  • Login
    • Bonuspartner
    • easyGDPR Software
  • Deutsch
  • Englisch

Erwägungsgrund 106

09/03/2017 by

Erwägungsgrund 106

Die Kommission sollte die Wirkungsweise von Feststellungen zum Schutzniveau in einem Drittland, einem Gebiet oder einem bestimmten Sektor eines Drittlands oder einer internationalen Organisation überwachen; sie sollte auch die Wirkungsweise der Feststellungen, die auf der Grundlage des Artikels 25 Absatz 6 oder des Artikels 26 Absatz 4 der Richtlinie 95/46/EG erlassen werden, überwachen. In ihren Angemessenheitsbeschlüssen sollte die Kommission einen Mechanismus für die regelmäßige Überprüfung von deren Wirkungsweise vorsehen. Diese regelmäßige Überprüfung sollte in Konsultation mit dem betreffenden Drittland oder der betreffenden internationalen Organisation erfolgen und allen maßgeblichen Entwicklungen in dem Drittland oder der internationalen Organisation Rechnung tragen. Für die Zwecke der Überwachung und der Durchführung der regelmäßigen Überprüfungen sollte die Kommission die Standpunkte und Feststellungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der anderen einschlägigen Stellen und Quellen berücksichtigen. Die Kommission sollte innerhalb einer angemessenen Frist die Wirkungsweise der letztgenannten Beschlüsse bewerten und dem durch diese Verordnung eingesetzten Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat über alle maßgeblichen Feststellungen Bericht erstatten.

Primary Sidebar

IT-Security Whitepaper Downloaden
  • Deutsch
  • Englisch
  • Jobangebote
  • Lizenzbedingungen für easyGDPR
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • DSGVO Begriffe
  • easyGDPR News
Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um Ihnen alle relevanten Informationen anzuzeigen und Ihnen den bestmöglichen Komfort zu bieten. Durch den Klick auf “Alle Akzeptieren" sind Sie mit allen Cookies einverstanden. Unter Einstellungen können Sie auswählen, ob und welche Cookies Sie zulassen möchten.
EinstellungenAlle akzeptieren
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Analytics

Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Analytische Cookies helfen uns zu verstehen, wie Sie als Besucher mit der Website interagieren. Aufgrund dessen erhalten wir INformationen wie Anzahl der Besucher, Absprungraten, Quellseiten usw.

Save & Accept