Ja, aber …
Sie dürfen weiter Daten von potentiellen Kunden/Interessenten speichern. Aber Sie müssen diese Verarbeitung in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis (und ggf. in Ihrer Datenschutzerklärung) dokumentieren.
Sie müssen jedoch nach Artikel 14 die Betroffenen binnen 30 Tagen darüber informieren, dass Sie die Daten verarbeiten und woher Sie diese Daten haben. Das gilt auch für Daten, die Sie aus öffentlichen Quellen haben, aber nur wenn die Verarbeitung dem Betroffenen noch nicht bekannt ist.
Der effektivste Weg diesen Informationspflichten nachzukommen, ist es neue Kontakte binnen 30 Tagen zu kontaktieren und dabei auch eine individuelle E-Mail zu schicken. In der E-Mail kann dann auf die Datenschutzerklärung und die Quelle der Daten hingewiesen werden.
Außerdem müssen Sie beim Kontaktieren von „noch nicht Kunden“ die Regeln des Telekommunikationsgesetzes befolgen.
Es muss für den Betroffenen außerdem einfach sein, dieser Verarbeitung zu widersprechen.