Nein. Viele denken, dass die Umsetzung der DSGVO eine einmalige Angelegenheit ist. Jedoch besagt die DSGVO, dass Sie Anfragen von Kunden über die Auskunft ihrer Daten beantworten müssen und dies ist keine einmalige Sache, sondern kann immer wieder vorkommen. easyGDPR hilft Ihnen bei der richtigen Beantwortung von Auskunfts- und Löschanfragen.
Zusätzlich kann es auch vorkommen, dass Sie einen neuen Auftragsverarbeiter beschäftigten und mit easyGDPR können Sie dann ganz einfach einen Vertrag über die jeweilige betroffenen Verarbeitung erstellen. Es muss auch regelmäßig geprüft werden, ob die passenden technischen und organisatorischen Maßnahmen gesetzt worden sind und falls sich ein Risiko für die betroffenen Personen ergibt, müssen Sie außerdem auch eine Datenschutzfolgenabschätzung für diese Verarbeitung erstellen und evtl. die betroffenen Personen und die Datenschutzbehörde darüber informieren.
Falls Sie sich nicht sicher sind, wie Sie mit Betroffenenanfragen am besten umgehen oder nicht wissen, wann eine Datenschutzverletzung zu melden ist und in welchen Fällen dies nicht notwendig ist – mit easyGDPR Standard sind Sie auf all diese Vorkommnisse vorbereitet und können richtig auf diese reagieren.