Sobald Sie eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bemerken, müssen Sie innerhalb von 72 Stunden die Datenschutzbehörde informieren. Die Ausnahme hiervon ist, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen führt. Sie müssen dann nachweisen können, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie in Kraft haben, um diesen Vorfall zu mindern.
Die Vorfälle müssen in jedem Fall protokolliert werden.
Achtung: Auch der Verlust eines Mobiltelefons oder Memory Sticks mit Adressen ist eine Datenschutzverletzung und muss gemeldet werden.
Aktuelles Beispiel: Ein verlorener Memory Stick hat für den Flughafen Heathrow in London eine Strafzahlung von 120.000 GBP bewirkt.