Sobald Sie Mitarbeiter haben, werden Sie eine Personalakte über diese führen und die Daten von den Mitarbeitern im Zuge der Personalverrechnung verarbeiten. Durch diese Verarbeitung der Daten fallen auch Mitarbeiter unter die DSGVO.
Was hierbei noch zu beachten ist, dass Sie wahrscheinlich nicht nur „normale“ personenbezogene Daten von Ihren Mitarbeitern verarbeiten werden, sondern auch sog. spezielle Kategorien von personenbezogenen Daten, wie zB die Religionszugehörigkeit Ihrer Mitarbeiter, um Ihnen an den verschiedenen Feiertagen freigeben zu können oder auch die Gewerkschaftszugehörigkeit, vgl. Artikel 9.
Diese speziellen Kategorien von personenbezogenen Daten verdienen außerdem einen besonderen Schutz, da im Zusammenhang mit ihrer Verarbeitung erhebliche Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten auftreten können, zB kann es bei Veröffentlichung der Religionszugehörigkeit zu einer Benachteiligung oder zu Mobbing eines bestimmten Mitarbeiters führen.