Es werden grundsätzlich keine Daten an die Behörde geschickt. Auch Ihr Verarbeitungsverzeichnis wird nicht automatisch an die Behörde übertragen.
Die Aufsichtsbehörde verlangt nur, dass Sie die Verarbeitungen von personenbezogenen Daten dokumentieren und diese Dokumentation auf Anfrage der Behörde zur Verfügung stellen können. Die Behörde erfährt dabei keine konkreten Daten (wie zB Name oder E-Mail-Adresse).
Nur wenn ein bestimmter Anlassfall besteht, wird die Behörde nach konkreten Daten fragen, zB wenn jemand sich bei der Behörde beschwert, wird die Behörde nach den Daten dieser Person fragen, um die Beschwerde zu verifizieren.