Mit Bescheid vom 4. Juli 2019 zur GZ DSBD123.652/0001-DSB/2019 hatte sich die Datenschutzbehörde mit der Frage der Zulässigkeit einer automatisierten Kennzeichenerfassung bei einer Parkgarage zwecks Abrechnung der Garagennutzung zu befassen. Bei der Beschwerdegegnerin handelt es sich um die Betreiberin eines größeren Einkaufszentrums, welche die Nutzung einer Parkgarage zur Verfügung stellt. Bei der Einfahrt in die… […]