Die DSGVO schreibt in Artikel 37 vor, dass Unternehmen, die eine umfangreiche Überwachung oder eine umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten durchführen, einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Der deutsche Bundesrat hat in § 38 BDSG diese Vorschrift verschärft und von allen Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern, welche mit personenbezogenen Daten arbeiten, einen Datenschutzbeauftragten gefordert. Nachdem der Bundesrat am 20.09.2019… […]