Mit dem oben genannten Erkenntnis zur GZ G408/2016 u.a. hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Frage, ob auch Verwaltungsbehörden hohe Geldstrafen verhängen können, neu beantwortet. Auslöser dieses Verfahrens war ein Gesetzesprüfungsantrag des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG), welches über die Beschwerde gegen ein Straferkenntnisder Finanzmarktaufsicht (FMA) zu entscheiden hatte. Die FMA ist derzeit die einzige Behörde in Österreich, die… […]