Wegen der Verarbeitung von Daten zur „Parteiaffinität“ tausender Österreicherinnen und Österreicher durch die Österreichische Post AG (ÖPAG)hatte ein Betroffener die ÖPAG auf Schadenersatz gemäß Art. 83 DSGVO in Höhe von € 2.500,- geklagt und vom Erstgericht einen Betrag in Höhevon € 800,- zugesprochen erhalten (Landesgericht Feldkirch, 7.8.2019, AZ: 57 Cg 30/19b). Über Berufung beider Streitparteien… […]