Mit Bescheid vom 15. Jänner 2019 zur GZ DSBD123.527/0004-DSB/2018 hatte die Datenschutzbehörde darüber zu entscheiden, ob die Beschwerdegegnerin, die eine Arztsuch- und Bewertungsplattform betreibt, dem Löschbegehren eines Arztes, der die vollständige Löschung all seiner Daten samt Bewertungen und Erfahrungsberichten aus dieser Plattform begehrte, zurecht nicht entsprochen hat. Die Datenschutzbehörde hielt dabei zunächst fest, dass die… […]