Im Bescheid vom 20.05.2020, GZ: DSB-D2020-0.251.582 (D124.1791), hatte sich die DSB mit dem Vorwurf der unerlaubten Einsichtnahme eines Ordinationsgehilfen in die Patientenakte eines Betroffenen zu befassen. Die Beschwerdeführerin brachte in ihrer Beschwerde zunächst vor, dass sie sich bei der Beschwerdegegnerin in ärztlicher Behandlung befunden habe. Aufgrund eines versäumten Arzttermins sei es zwischen ihr und dem… […]