Mit easyGDPR erhalten Sie nicht nur einen DSGVO Generator um die geforderten Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzerklärungen oder Dokumentationen zu erstellen sondern profitieren auch von unserer jahrenlangen Erfahrung im Bereich IT- und Datensicherheit.
Die Vorteile von easyGDPR auf einen Blick:
Vordefinierte Vorlagen (Branchenspezifisch)
Unsere Vorlagen decken bereits die meisten Geschäftsbereiche ab. Die Verarbeitungsverzeichnisse umfassen bereits die meisten Verarbeitungsprozesse. Dadurch können Sie noch schneller und noch unkomplizierter die Vorgaben der DSGVO erfüllen.
automatisierte Erstellung einer Datenschutzerklärung für ihre Website oder ihren Webshop
Mit dem Generator erzeugen Sie ihre Datenschutzerklärung mit wenigen Mausklicks. easyGDPR fragt ab welche Technologien Sie auf ihrer Website verwenden (Google AdWords, Facebook Like-Button, etc.) und generiert Ihnen aus dem Ergebniss die passende Datenschutzerklärung.
Verarbeitungsverzeichnisse nach DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung fordert, dass alle Prozesse die personenbezogene Daten erfassen oder verarbeiten ausführlich dokumentiert werden. Dieses sogenannte Verarbeitungsverzeichnis muss auf Aufforderung bzw. bei Kontrolle der Datenschutzbehörde vorgelegt werden. Mit easyGDPR können Sie diese Dokumentation schnell und unkompliziert erstellen. Werden die Prozesse in ihrem Unternehmen verändert können Sie mit geringstem Aufwand das Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren.
Automatisierung von Betroffenen-Anfragen („Recht auf Vergessen„)
Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde jeder Privatperson ein vollumfängliches Verfügungsrecht über dessen personenbezogenen Daten eingeräumt. Auf Wunsch des/der Betroffenen müssen Sie alle erfassten personenbezogenen Daten löschen, sofern keine wichtigen Gründe diesem Anliegen widersprechen. Das Verarbeiten dieser Anfragen können sehr zeitintensiv sein, mit easyGDPR erhalten Sie die Möglichkeit diese Anfragen automatisiert abzuhandeln.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Entsteht mit der Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Betroffenen dann ist eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen (Artikel 38 DSGVO). In dieser sind Zweck und das berechtigte Interesse anzuführen und mit dem Risiko für die Betroffenen gegenüberzustellen. Gründe für ein hohes Risiko sind beispielsweise das Einsetzen von Profiling-Technologien. Die Datenschutz-Folgenabschätzung ersetzt die früher verpflichtende Meldung an das Datenverarbeitungsregister.
Mit easyGDPR können Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung für alle infragekommenden Verarbeitungsprozesse vornehmen.
IT-Sicherheit
Mit easyGDPR können Sie ihre IT-Sicherheit evaluieren lassen. Durch gezieltes Abfragen der notwendigen Informationen erkennt das System ob die Sicherheit in ihrem Unternehmen am Stand der Technik ist. Sollten weitere Maßnahmen notwendig sein zeigt Ihnen easyGDPR an, was Sie unternehmen müssen, damit ihre Firma vor Cyberattacken geschützt ist. Dank unserer jahrelangen Erfahrung (zertifizierter Sophos-Partner) im Bereich der IT-Sicherheit können wir Sie auf Wunsch bei der Umsetzung unterstützen
Vorlagen für Standard-Datenverarbeitung
Viele übliche Verarbeitungsquellen für personenbezogene Daten kommen in nahezu jedem Unternehmen vor. Diese Prozesse (z.B. Anfragen per E-Mail, Mitarbeiter Zeiterfassung, Warenwirtschaft, etc.) haben wir bereits als Vorlagen in easyGDPR aufgenommen. Dadurch können Sie schnell dokumentieren wie Sie z.B. mit E-Mail Anfragen umgehen, wie lange diese Anfragen gespeichert werden und welche Mitarbeiter/Abteilungen darauf Zugriff haben.
Datenauftragsverarbeiter-Verträge
Geben Sie die personenbezogenen Daten an Auftragsdatenverarbeiter (Paketdienst, Newsletter-Versand, Steuerberater, etc.) weiter, so benötigen Sie laut DSGVO einen entsprechenden Vertrag mit diesem Dienstleister. Diese Vereinbarung muss verdeutlichen welche Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden. In der easyGDPR Software können Sie angeben welche Firmen Sie für welche Zwecke beauftragen und erhalten automatisch den passenden Auftragsdatenverarbeitervertrag. Dieser lassen Sie anschließend von Ihrem Dienstleister unterschrieben und Ihrer DSGVO Dokumentation beifügen.
Datenschutzverstöße melden
Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen trotzdem personenbezogene Daten an nicht-autorisierte Personen gelangen, dann sind Sie laut DSGVO dazu verpflichtet Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde zu erstatten. Dabei hat die Meldung innerhalb von 24 Stunden ab Bekanntwerden zu erfolgen. Ohne entsprechendem Expertenwissen kann ein solches Schreiben zur Stolperfalle werden, mit easyGDPR gestalten Sie die verpflichtende Meldung mit wenigen Mausklicks.